AGB

Evard Antennenbau AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden Vertragsbestandteil sämtlicher Rechtsverhältnisse zwischen der Evard Antennenbau AG (nachfolgend «Evard») und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdiensten (nachfolgend «Dienstleistungen») durch Evard. Eine natürliche Person kann nur Kunde werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist. Zur Überprüfung der Identität sowie des Alters kann Evard jederzeit einen Identitätsnachweis verlangen.

1.2 Die vorliegenden AGB sowie allfällige besondere Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, auf welche der Kunde bei Vertragsabschluss hingewiesen wird. Im Übrigen sind diese in der aktuellen Version jederzeit auf der Webseite www.evard.ch abrufbar.

1.3 Die vom Kunden auf der Webseite von Evard oder im Shop ausgelöste Bestellung respektive die Bestellbestätigung gilt als verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und Evard.

1.4 Abweichende Bestimmungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform im jeweiligen Vertrag. Die AGB sind für beide Parteien verbindlich. Allfällige davon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als widersprochen, sofern ihnen Evard nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Dienstleistungen von Evard

2.1 Hinsichtlich des Umfangs und Inhalts sowie der spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen von Evard gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Broschüren und die Angebotsbedingungen auf der Webseite von Evard (www.evard.ch).

2.2 Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare und nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte in der vorgesehenen Weise. Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistungen ist nicht zulässig. Dasselbe gilt für das technische Teilen eines Anschlusses mit mehreren Unter-Parteien (Share-System).

2.3 Zur Vertragserfüllung kann Evard Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

2.4 Evard besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur und stellt u.a. dem Kunden dazu die notwendigen Software-Updates zur Verfügung, welche in der jeweiligen Dienstleistung inbegriffen sind.

2.5 Evard ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien und dergleichen zu unterbrechen oder einzuschränken. Vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, zur Ausführung von Wartungsarbeiten, zur Leistungsverbesserung oder zum Aus- oder Umbau der Infrastruktur notwendig sind, werden – so weit wie möglich – frühzeitig auf der Webseite von Evard angezeigt und publiziert, ohne Gewährleistung für die Vollständigkeit der publizierten Daten.

2.6 Störungen an der Infrastruktur, welche im Einflussbereich von Evard liegen, werden während den Öffnungszeiten und innert angemessener Frist behoben. Störungsmeldungen werden auf der Hotline von Evard entgegengenommen. Die aktuelle Hotline- Nummer und die Öffnungszeiten der Hotline sind auf der Webseite von Evard abrufbar. Ergibt sich auf Grund einer Mängelbehebung, dass der Mangel durch eine Fehlmanipulation des Kunden, durch die Installation oder den unsachgemässen Umgang mit einer Hard- und Software oder durch andere kundenseitige Ursachen verursacht worden ist, so ist Evard berechtigt, die angefallenen Aufwendungen dem Kunden zu einem branchenüblichen Stundenansatz in Rechnung zu stellen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle von Evard bezogenen Dienstleistungen sowie Dienste, welche über eine Dienstleistung von Evard mit dem Kunden abgerechnet werden, vereinbarungsgemäss und fristgerecht zu bezahlen.

3.2 Der Kunde ist für die Informationsinhalte (Sprache, Daten in jeglicher Form), die er von Evard übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er allenfalls Dritten zugänglich macht, allein verantwortlich. Stellt der Kunde die von Evard bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.

3.3 Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der Dienstleistungen inkl. Nutzung durch in seiner Obhut stehende Dritte verantwortlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere die Übermittlung von unerlaubtem Material oder Informationen, das Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen oder das Übermitteln von unerwünschten Werbemitteilungen oder sonstigen unverlangten Mitteilungen, die Belästigung von Drittpersonen, das Hacking, das Ausspionieren anderer Benutzer oder deren Daten, betrügerische Angriffe etc. sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen, als vertragswidrig gelten und das Evard zur fristlosen Kündigung des Vertrags ermächtigen.

3.4 Stellt Evard dem Kunden für die Benutzung ihrer Dienstleistungen ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum vom Evard. Pfand- und Retentionsrechte zugunsten Dritter am Gerät sind ausdrücklich wegbedungen. Im Falle einer Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, Evard unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Evard hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der vom Evard gesetzten Frist an Evard zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Evard dem Kunden die Kosten für das nicht retournierte Gerät in Rechnung stellen.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Vertragsdaten, insbesondere Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten, PIN- und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Bei Missachtung dieser Bestimmung haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Schäden. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich.

3.6 Benutzt der Kunde seine Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Evard – so weit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragspartnerin des Kunden oder Dritten. Evard übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt.

4. Infrastruktur und Endgeräte

4.1 Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selbst verantwortlich. Evard bietet keine Gewährleistung für das einwandfreie Funktionieren der Dienstleistungen auf mangelhaft ausgestatteten Endgeräten des Kunden.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Installationen und Geräte die Leistungen, welche Evard über ihr Netz anbietet, nicht stört. Evard ist berechtigt, die Anlagen des Kunden auf allfällige Mängel zu untersuchen und entsprechende technische Massnahmen zu treffen oder deren Abschaltung durch den Kunden zu fordern. Gegebenenfalls kann Evard den Zugang des Kunden zum Netz unterbrechen, bis die Mängel behoben sind. Resultieren aus einer kundenseitigen Installation Störungen und/oder Schäden an der Infrastruktur von Evard, gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 8 sinngemäss auch für den Kunden.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1 Evard erstellt Rechnungen aufgrund von Nutzungsaufzeichnungen und individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf www.evard.ch publizierten Preise oder mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.

5.2 Der Kunde hat Rechnungen nach Erhalt innert 30 Tagen zu bezahlen. Das Ablaufdatum dieser Frist gilt als Verfalltag. Einwände des Kunden gegen die Rechnung müssen innert gleicher Frist schriftlich und begründet erfolgen, ansonsten Rechnungen von Evard als vom Kunden akzeptiert gelten. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag, ist der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht zu bezahlen.

5.3 Hat der Kunde bis zum Verfalltag weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Evard kann die Leistungserbringung dauernd oder temporär unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Evard durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Evard einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 15.00 pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.

5.4 Evard kann ohne Nennung von Gründen eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit verlangen und kann alle Forderungen gegen den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen. Ansonsten verzichten der Kunde und Evard auf die gegenseitige Verrechnung von Forderungen.

5.5 Auch während eines technischen Unterbruchs der Dienstleistungen sind die monatlichen Kosten sowie weitere vom Kunden verursachte Kosten zu bezahlen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht korrekt und unter Einhaltung der Kündigungsbestimmungen, bleibt er für die Bezahlung der bestellten Dienstleistungen verpflichtet, auch wenn er nachweislich keine Dienstleistungen mehr bezogen hat. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge fällig.

6. Rufnummern und Adressierungselemente

6.1 Evard stellt dem Kunden Rufnummern und Adressierungselemente zur Nutzung zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). Evard kann sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe es erfordern oder im Falle von Rufnummernstreitigkeiten unter Privaten. Unter Vorbehalt der Portierung zu einem anderen Anbieter, fallen die Adressierungselemente bei Beendigung des Bezugs der entsprechenden Dienstleistung entschädigungslos an Evard zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden.

7. Gewährleistung

7.1 Evard bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen. Evard leistet jedoch keine Gewähr für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren seiner Dienstleistungen. Für Sprach- oder Datenverkehr bestehen insbesondere keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.

7.2 Evard ist berechtigt, Filter einzusetzen und weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Infrastruktur von Evard, von Kunden und von Dritten vor rechtswidrigen oder anderweitig schädlichen Inhalten und Malware zu schützen oder um den Zugang zu Inhalten, welche rechtswidrig oder für Minderjährige ungeeignet sind, zu sperren.

7.3 Evard übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, welche der Kunde über die Telekommunikationsnetze erhält, und für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Dienstleistungen von Evard zugänglich gemacht werden.

8. Haftung und Sicherheit

8.1 Evard haftet ausschliesslich für den nachgewiesenen Schaden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch Evard entstehen und sofern Evard nicht beweist, dass es kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit, infolge einer Verhinderung der Dienstleistungserbringung durch höhere Gewalt (insbesondere Stromausfäll, das Auftreten schädlicher Software, etc.) und für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.2 Sofern Evard für einen Schaden des Kunden haftet, ersetzt Evard Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber bis CHF 10‘000.

9. Dauer und Kündigung

9.1 Die vorliegenden AGB treten mit dem verbindlichen Vertrag, in jedem Fall aber mit der Benutzung der Dienstleistungen durch den Kunden in Kraft.

9.2 Sofern nicht anders vereinbart oder den Angebotsbedingungen zu entnehmen ist, gibt es keine Mindestbezugsdauer auf Evard-Dienstleistungen.

9.3 Läuft keine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten auf ein Monatsende schriftlich oder telefonisch kündigen. Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von Evard, muss er angeben, welche davon gekündigt werden soll.

9.4 Kündigt der Kunde vor dem Ablauf einer laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer eine Dienstleistung oder kündigt Evard eine Dienstleistung ausserordentlich infolge eines vertragswidrigen Gebrauchs der Dienstleistung durch den Kunden, schuldet der Kunde Evard die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer.

10. Datenschutz

10.1 Evard hält sich an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht.

10.2 Evard erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Vertragserfüllung, damit auch für die Geschäftsbeziehung zum Kunden und deren Entwicklung, die Verrechnung und Rechnungsstellung, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur von Evard sowie die Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität notwendig sind.

10.3 Der Kunde anerkennt und willigt ein, dass Evard im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seines Zahlungsverhaltens an Dritte weitergeben kann sowie Kundendaten und Informationen zwecks Leistungserbringung/ -verbesserung, zur Fehlerdiagnose, für Inkassozwecke oder für eigene Marketingzwecke an Dritte (inkl. technische Betreuerfirmen) weitergeben kann. Ansonsten gibt Evard ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine Daten für Verkaufs-, Marketing oder Werbezwecke an Dritte weiter.

10.4 Wird eine Dienstleistung vom Evard gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von Evard, kann Evard Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Der Kunde erhält von Evard das Recht zu Gebrauch und Nutzung der Dienstleistungen. Darüber hinaus verbleiben sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an und in Zusammenhang mit den Dienstleistungen bei Evard oder allfälligen berechtigten Dritten.

12. Übertragung von Rechten und Pflichten

12.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Evard. Evard ist berechtigt, Rechte und Pflichten oder den ganzen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.

13. Kundendienst und Support

13.1 Für allgemeine Fragen in Zusammenhang mit Verträgen, Rechnungsstellungen etc. sowie für technische Fragen, Installations- und Handhabungsprobleme steht Evard während den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Die Kontaktdetails können auf der Webseite www.evard.ch entnommen werden.

13.2 Ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten steht ein Pikettdienst für technische Störungen zur Verfügung. Die Kontaktdetails können der Webseite www.evard.ch entnommen werden.

14. Änderungen

14.1 Evard behält sich vor, diese AGB, die Preise, ihre Dienstleistungen und Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Evard dem Kunden in geeigneter Weise bekannt.

14.2 Im Falle von Änderungen der AGB, der Preise, Dienstleistungen oder Angebotsbedingungen zum erheblichen Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung ohne finanzielle Folgen innerhalb von 10 Tagen seit Publikation oder Kenntnisnahme vorzeitig kündigen. Unterlässt der Kunde dies, akzeptiert er die Änderungen.

14.3 Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Evard die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Evard und dem Kunden ist Nidau. Evard ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

16. Besondere Geschäftsbedingungen Internet

16.1 Die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen «Internet» gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bereich der Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Internet. Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor.

16.2 Mit der Dienstleistung Internet vermittelt Evard dem Kunden Zugang zum Internet sowie die Benutzung von Mailboxen. Umfang und Inhalt der aktuellen Dienstleistungen sind auf der Webseite von Evard (www.evard.ch) unter der Rubrik «Internet» beschrieben.

16.3 Die Nutzung der Dienstleistung Internet setzt einen mit Evard-Signalen versorgten, betriebsbereiten Kabelfernseh- oder Glasfaseranschluss voraus. Die für die Nutzung der Dienstleistung Internet benötigte und vorausgesetzte TV-bzw. Glasfaser Anschlussdose ist nicht Bestandteil der Dienstleistung.

16.4 Evard stellt dem Kunden für die Dienstleistung ein Modem leihweise während der Vertragsdauer zur Verfügung. Die Installation des Modems ist grundsätzlich Sache des Kunden. Evard ist jedoch bereit, die Installation kostenlos oder gegen Vergütung einer Pauschale vorzunehmen.

16.5 Geschwindigkeitsangaben mit dem Vermerk Best Effort sind als variable Bitrate definiert. Eine Gewährleistung von Evard für die Best Effort Übertragungsraten ist ausgeschlossen.

16.6 Der Zugang zum Account erfolgt über eine Anschlusskennung sowie ein Passwort.

16.7 Die Dienstleistung Internet steht dem Kunden ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung. Technische Probleme und Wartungsarbeiten vorbehalten, verpflichtet sich Evard, dem Kunden die Dienstleistung Internet Tag und Nacht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung von Evard zum Auffinden und Beheben von Störungen beschränkt sich auf die Bestimmungen in den AGB.

16.8 Evard legt die allenfalls vom Kunden als Option gewünschten statischen IP-Adressen fest und hat das Recht, die dem Kunden zugeteilten IP-Adressen und IP-Adressbereiche jederzeit zu ändern.

16.9 Für den Schutz des eigenen Netzwerks zum offenen Internet-Netzwerk inkl. der darin eingebundenen Geräte ist der Kunde selbst verantwortlich und hat die geeigneten Massnahmen zu treffen.

17. Besondere Geschäftsbedingungen NEXTV (IPTV)

17.1 Die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen «NEXTV» gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bereich der Dienstleistung im Zusammenhang mit NEXTV. Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor.

17.2 Die Nutzung von NEXTV setzt eine Internetverbindung voraus.

17.3 NEXTV ist eine Applikation für den Empfang und die Speicherung von TV-Programmen im Rahmen der privaten, nicht-kommerziellen Nutzung. Für die Verwendung dieser Applikation via Kabelfernseh- oder Glasfaseranschluss braucht der Kunde eine Empfangsbox und eine entsprechende Vereinbarung mit Evard. Für die Aktivierung, Programmierung und Nutzung der Aufnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Aufnahmen werden von Evard zentral gespeichert. Der Bestand einer Speicherung kann nicht garantiert werden. Nach Vertragsbeendigung ist Evard berechtigt, alle auf dem Server befindlichen Aufnahmen und Daten des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Ein Datentransfer oder das Erstellen von Sicherungskopien für den Kunden sind ausgeschlossen.

17.4 Evard ermöglicht dem Kunden über eine Applikation, welche auf einem Mobiltelefon oder einem anderen mobilen Endgerät installiert werden kann, den ortsunabhängigen Empfang von ausgewählten und vordefinierten Fernsehprogrammen (Programmpalette kann durch Evard jederzeit angepasst werden). Die NEXTV Mobile TV-Dienstleistung ist von gewissen Systemvoraussetzungen abhängig, deshalb ist es möglich, dass die Dienstleistung nicht für alle Endgeräte verfügbar ist.

17.5 Sowohl der Download der Applikation als auch die Nutzung der Dienstleistung ist für Kunden, für welche NEXTV Mobile TV verfügbar ist, grundsätzlich kostenlos. Evard behält sich das Recht vor, die Applikation als Zusatzservice kostenpflichtig anzubieten.

17.6 Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung können Verbindungsgebühren für die Nutzung des mobilen Datenverkehrs (inklusive Roaming-Gebühren) anfallen. Dem Kunden werden diese Verbindungsgebühren im Rahmen seines Mobiltelefonie-Abonnements in Rechnung gestellt.

17.7 Evard bietet keine Gewähr für ein störungsfreies Funktionieren der Dienstleistung und haftet demnach nicht für Schäden aus Störungen, Einschränkungen und Unterbrüchen.

18. Besondere Geschäftsbedingungen Festnetztelefonie

18.1 Die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen «Festnetztelefonie» gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bereich der Dienstleistung im Zusammenhang mit Festnetztelefonie. Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor.

18.2 Voraussetzung für die Nutzung der Festnetztelefonie ist ein betriebsbereiter Kabelfernseh- oder Glasfaseranschluss von Evard.

18.3 Für den Bezug der Festnetztelefonie-Dienstleistungen benötigt der Kunde ein geeignetes Festnetztelefon. Evard unterstützt die meisten in der Schweiz zugelassenen Geräte. Für das Nichtfunktionieren von Festnetztelefonen trägt Evard keine Verantwortung.

18.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Bestellung der Festnetztelefonie-Dienstleistung die exakte Adresse (Standort) zu bezeichnen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern sicherzustellen. Im Falle eines Umzugs meldet der Kunde die Adressänderung umgehend.

18.5 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl von Notfallnummern einzig bei der hinterlegten Stammadresse möglich ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfallnummer ein, ist die Standorterkennung nicht gewährleistet.

18.6 Die Benutzung des Anschlusses liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, auch wenn diese durch unbefugte Dritte geschieht. Der Kunde ist verantwortlich für alle Gebühren, welche sich durch die Benützung der Festnetztelefonie-Dienstleistungen ergeben, insbesondere auch für die Nutzung von kostenpflichtigen Telefon-Angeboten von Drittanbietern (Mehrwertdienste Nr. 08xx/09xx). Falls Evard mit dem Inkasso der entsprechenden Gebühren beauftragt ist, werden diese Beträge mit der Kundenrechnung belastet. Die Drittanbieter bleiben jedoch direkte und ausschliessliche Ansprechpartner für Beanstandungen betreffend Waren oder Dienstleistungen in Bezug auf die kostenpflichtigen Nummern.

18.7 Die Verbindungen der Festnetztelefonie-Dienstleistung in das Festnetz werden durch Evard sichergestellt. Das Ausbleiben von Verbindungen, Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Festnetztelefonie-Dienstleistung inkl. der Erreichbarkeit von Notfallnummern kann Evard nicht garantieren.

18.8 Sollte sich der Telekommunikationsnetzanschluss und/oder die Hausinstallation des Kunden als nicht tauglich für die Festnetztelefonie-Dienstleistung erweisen, kann der abgeschlossene Vertrag vom Kunden fristlos aufgelöst werden. Die Kosten für die Portierung der Telefonnummer zu einem anderen Anbieter und weitere damit verbundene Kosten trägt der Kunde.

18.9 Kunden können die von ihnen gewünschte Rufnummer kostenpflichtig auswählen, falls diese noch erhältlich und verfügbar ist. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine bereits vergebene Nummer.

18.10 Ein Rufnummernwechsel durch den Kunden ist gegen Entschädigung möglich.

18.11 Eine Nummern-Portierung kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde anerkennt, dass eine Portierung zwischen vier bis fünf Wochen dauert.

18.12 Auf Wunsch des Kunden werden seine Daten in ein öffentliches Telefonverzeichnis eingetragen. Evard kann Dritte beauftragen, den Eintrag vorzunehmen. Evard leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der eingetragenen Daten.

18.13 Es gelten die zum Zeitpunkt der Dienstleistungsbenützung durch Evard veröffentlichten Preise und Konditionen. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen.

19. Besondere Geschäftsbedingungen Mobile Telefonie

19.1 Die besonderen Geschäftsbedingungen «Mobile Telefonie» sind in den Quickline AGB Mobile Telefonie beschrieben und auf der Webseite www.evard.ch einzusehen. Diese gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bereich der Dienstleistung im Zusammenhang mit Mobile Telefonie. Im Falle von Widersprüchen gehen sie den Evard AGB vor.

20. Besondere Geschäftsbedingungen VPBX

20.1 Die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen «VPBX» von Evard gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bereich der Dienstleistung im Zusammenhang mit VPBX (Virtual Public Brand Exchange). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor.

20.2 Für den Bezug der VPBX-Dienstleistungen wird für den Kunden eine virtuelle Telefonanlage in der Cloud aufgesetzt. An den Kundenstandorten werden hardware- oder softwarebasierte Telefone installiert.

20.3 Die Installation vor Ort beim Kunden ist durch eine Installationsfirma durchzuführen. Evard übernimmt keine Gewähr für die sachgemässe Installation, auch wenn diese durch einen Evard-Vertragspartner wie eine Installationsfirma, einen Fachhändler oder Dritten vorgenommen wurde.

20.4 Standorterkennung: Mit der VoIP-Technologie ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe und die Standortidentifikation gewährleistet, sofern der Teilnehmer vom Standort anruft, den er bei Evard als Hauptstandort hat eintragen lassen. Ein VoIP-Benutzer kann aber insbesondere die IP-Telefone oder die Software an einem beliebigen Internetanschluss betreiben. Erfolgt die Nutzung an einem anderen Standort als dem angegebenen ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe nicht möglich und es ist allenfalls ein anderes, geeigneteres Kommunikationsmittel für Notrufe zu verwenden.

20.5 Änderungen des eingetragenen Standortes müssen schriftlich eingeschrieben, spätestens 14 Tage vor Umzug mitgeteilt werden. Eine Adressänderungsmitteilung genügt nicht, die Änderung der Leitweglenkung der Notrufe ist explizit in Auftrag zu geben, um Missverständnisse zu vermeiden. Evard lehnt jegliche Haftung für einen direkten oder indirekten Schaden in Zusammenhang mit einer falschen Leitweglenkung ab.

20.6 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl von Notfallnummern einzig bei der hinterlegten Stammadresse möglich ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfallnummer ein, ist die Standorterkennung nicht gewährleistet.

20.7 Die Verbindungen der VPBX-Dienstleistung in das Internet werden durch Evard sichergestellt. Das Ausbleiben von Verbindungen, Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der VPBX-Dienstleistung inkl. der Erreichbarkeit von Notfallnummern kann Evard nicht garantieren.

20.8 Im Übrigen gelten die besonderen Geschäftsbedingungen «Festnetztelefonie».